Zur Hinterlegung von Jahresabschlüssen einer Kleinstkapitalgesellschaft

Zur Hinterlegung von Jahresabschlüssen einer Kleinstkapitalgesellschaft

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Kleinunternehmen sind verpflichtet Ihren Jahresabschluss beim Handelsregister (www.rcsl.lu) zu hinterlegen. Dies gilt hauptsächlich für die GmbH sowie die vereinfachte GmbH.

Kriterien für die Klassifizierung als Kleinstunternehmen:

Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Umsatzerlöse bis 8,8 Millionen EUR,
  • Bilanzsumme bis 4,4 Millionen EUR,
  • durchschnittlich weniger als 50 beschäftigte Arbeitnehmer.
darstellungstiefe im Jahresabschluss
  • Verkürzte Bilanz
  • Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung (Wahlrecht zur Offenlegung)
  • Anhang
  • Lagebericht (Wahlrecht zur Offenlegung)
  • Abschlussprüfung (Wahlrecht zur Offenlegung)
Veröffentlichungsfrist

Der Jahresabschluss spätestens sieben Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres beim Bundesanzeiger elektronisch einreichen.