Kleinunternehmen sind verpflichtet Ihren Jahresabschluss beim Handelsregister (www.rcsl.lu) zu hinterlegen. Dies gilt hauptsächlich für die GmbH sowie die vereinfachte GmbH.
Kriterien für die Klassifizierung als Kleinstunternehmen:
Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:
- Umsatzerlöse bis 8,8 Millionen EUR,
- Bilanzsumme bis 4,4 Millionen EUR,
- durchschnittlich weniger als 50 beschäftigte Arbeitnehmer.
darstellungstiefe im Jahresabschluss
- Verkürzte Bilanz
- Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung (Wahlrecht zur Offenlegung)
- Anhang
- Lagebericht (Wahlrecht zur Offenlegung)
- Abschlussprüfung (Wahlrecht zur Offenlegung)
Veröffentlichungsfrist
Der Jahresabschluss spätestens sieben Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres beim Bundesanzeiger elektronisch einreichen.

