Ein neues Steuerjahr bringt immer Veränderungen mit sich – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Familien, Ehrenamtliche und Ruheständler. Zum 1. Januar 2026 sind in Deutschland zahlreiche steuerliche Anpassungen in Kraft getreten, die Auswirkungen auf das Netto-Einkommen, die Steuerlast und verschiedene Vergünstigungen haben.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen klar, verständlich und praxisnah, welche Änderungen wichtig sind, wer davon profitiert und worauf Sie achten sollten. Jeder Beitrag in unserer Reihe „Steuerlich verständlich“ widmet sich einem Schwerpunktthema – heute im Fokus: die wichtigsten Steueränderungen für das Jahr 2026.
Grundfreibetrag
Der steuerfreie Betrag steigt auf 12.348 €, für Ehepaare auf 24.696 €. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
Kindergeld und Kindersteuerfreibetrag
Auch Familien können sich 2026 freuen: Das Kindergeld steigt auf 259 € pro Kind und Monat. Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag um 156 Euro auf 9.756 € erhöht.
Pendlerpauschale
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer. Der höhere Satz greift damit nicht mehr erst ab dem 21. Kilometer.
Das entlastet besonders Beschäftigte mit langen Arbeitswegen deutlich. Zusätzlich bleibt die Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringeren Einkommen auch über 2026 hinaus erhalten.
Aktivrente
Die Aktivrente macht freiwilliges Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus attraktiver: Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen ab 67 Jahren können bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten.
Ehrenamtpauschale
Ab 1. Januar 2026 werden Ehrenamtliche steuerlich besser gestellt:
Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 €, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 € pro Jahr. Damit würdigt der Staat freiwilliges Engagement und entlastet Vereine sowie Ehrenamtliche spürbar.