In Luxemburg ist es nach wie vor gängige Praxis, dass dem Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung sämtliche Steuerbelege übermittelt werden müssen. Dazu zählen unter anderem:
die Lohnsteuerbescheinigung,
Bescheinigungen über Zinsen und Versicherungen,
Kontoauszüge der Bausparkasse,
Bescheinigungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten.
Wo können Steuerbelege angefordert werden?
Sollten Ihnen einzelne Steuerbelege nicht zugestellt worden sein oder irrtümlich verloren gegangen sein, müssen diese in der Regel bei der jeweiligen ausstellenden Stelle erneut angefordert werden, zum Beispiel:
Arbeitgeber → Lohnsteuerbescheinigung
Banken und Sparkassen → Zinsbescheinigungen, Bausparkassenkontoauszüge
Versicherungen → Versicherungs- und Beitragsbescheinigungen
Kinderbetreuungseinrichtungen oder Gemeinden → Bescheinigungen über Betreuungskosten
Das luxemburgische Finanzamt stellt diese Belege nicht selbst zur Verfügung.
Besonderheiten für Grenzgänger
Für Grenzgänger gilt in der Praxis häufig, dass sie proaktiv tätig werden müssen. Viele Belege – insbesondere solche aus dem Ausland – werden nicht automatisch ausgestellt oder übermittelt. Der Steuerpflichtige ist daher selbst dafür verantwortlich, diese rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen anzufordern und vollständig einzureichen.
Folgen fehlender Steuerbelege
Liegen dem Finanzamt nicht alle erforderlichen Belege vor, kann dies unter anderem dazu führen, dass:
der Steuerbescheid nicht zeitnah erstellt wird,
sich die Bearbeitung erheblich verzögert,
der Bescheid erst kurz vor Ablauf der steuerlichen Verjährungsfrist erlassen wird.
In diesen Fällen bleibt dem Finanzamt häufig nicht mehr ausreichend Zeit, um noch einen detaillierten Fragenkatalog oder Rückfragen an den Steuerpflichtigen zu richten. Dies kann wiederum zu pauschalen Schätzungen oder nicht berücksichtigten Abzügen führen.
Fazit
Um Verzögerungen und Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle relevanten Steuerbelege frühzeitig und vollständig zusammenzustellen und der Steuererklärung beizufügen – insbesondere für Grenzgänger und bei Einkünften oder Aufwendungen aus mehreren Läben …