Als alleinerziehender Grenzgänger stehen Ihnen steuerliche Entlastungen zu, die viele Betroffene gar nicht kennen. Wir zeigen Ihnen, warum sich eine Einkommensteuererklärung in Luxemburg lohnt und welche Vorteile das Homeoffice für Sie bereithält.
Warum Sie eine Einkommensteuererklärung in Luxemburg einreichen sollten
Viele alleinerziehende Grenzgänger wissen nicht, dass ihnen in Luxemburg ein eigener Steuerkredit für Alleinerziehende zusteht. Diesen können Sie jedoch ausschließlich im Rahmen einer sogenannten Antragsveranlagung geltend machen. Ohne die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichten Sie auf bares Geld.
Der Steuerkredit beträgt für das Steuerjahr 2025 bis zu 3.504,00 EUR. Für die Steuerjahre 2023 und 2024 lag der Höchstbetrag bei 2.505,00 EUR. Die deutliche Erhöhung ab 2025 macht eine Antragstellung umso lohnenswerter.
Darüber hinaus können Sie Betreuungskosten für Ihr Kind bis zu einer Höhe von 5.400,00 EUR steuermindernd absetzen. Ob Kindertagesstätte, Tagesmutter oder Hort – diese Ausgaben reduzieren Ihre steuerliche Belastung spürbar.
Warum Homeoffice für Alleinerziehende besonders interessant sein kann
Das Arbeiten von zu Hause bietet alleinerziehenden Grenzgängern gleich mehrere Vorteile. Neben der Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit flexibler an die Bedürfnisse Ihrer Familie anzupassen, eröffnet das Homeoffice auch steuerliche Chancen.
Neben den üblichen Werbungskosten, die Sie als Angestellte bzw. Angestellter geltend machen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Deutschland. Der Grundbetrag liegt bei 4.260 EUR pro Jahr. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 240 EUR jährlich.
Die steuerliche Auswirkung ist dabei besonders attraktiv: Der Entlastungsbetrag wird direkt von der Summe der Einkünfte abgezogen und senkt somit unmittelbar Ihre Einkommensteuer.
Unser Tipp
Die Kombination aus luxemburgischem Steuerkredit, absetzbaren Betreuungskosten und dem deutschen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann Ihre steuerliche Gesamtbelastung erheblich reduzieren. Wir empfehlen Ihnen, Ihre individuelle Situation von einer fachkundigen Steuerberatung prüfen zu lassen, damit Sie keine Vorteile ungenutzt lassen.
Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie kompetent und verständlich.