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Bankdaten für die Steuerrückerstattung: Was Steuerpflichtige jetzt wissen müssen

Neue Regelung: Warum verlangt die Luxemburger Steuerverwaltung jetzt Ihre Bankdaten?

Die luxemburgische Steuerverwaltung (ACD) hat ihre Verfahren aufgrund der am 9. Oktober 2025 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2024/886 verschärft und verlangt nun einen offiziellen Nachweis Ihrer Bankverbindung für Steuerrückerstattungen. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und soll Fehler oder Betrug verhindern.

Welche Dokumente sind gültig?

Die ACD akzeptiert ausschließlich einen offiziellen Kontoauszug (RIB) oder eine Bankbestätigung (BCL) mit Name, IBAN und BIC/SWIFT-Code. Screenshots, Kartenkopien oder einfache Kontoauszüge werden abgelehnt.

Wie übermitteln Sie die Daten?

Sie können Ihre Bankdaten per E-Mail oder Post an das zuständige Finanzamt senden, über das Kontaktformular der ACD einreichen oder online via MyGuichet.lu hochladen.

Gilt dies auch für Grenzgänger?

Ja, die Regelung betrifft alle Steuerpflichtigen in Luxemburg gleichermaßen, unabhängig vom Wohnsitzland. Ihre IBAN kann von einer luxemburgischen oder ausländischen Bank stammen.

Was passiert ohne Nachweis?

Ohne gültige Bankdaten bleibt Ihre Steuerrückerstattung gesperrt. Wir empfehlen Ihnen daher, die Unterlagen zeitnah einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Bei Fragen zu Ihrer Steuererklärung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.