Ab 2027 : Steuerbescheid nur noch digital – was sich für Sie ändert
Wer seine Steuererklärung über das Online-Portal Mein ELSTER einreicht, wird ab dem 1. Januar 2027 seinen Steuerbescheid nicht mehr per Post erhalten – sondern ausschließlich digital. Was steckt dahinter, und was bedeutet das für Sie?
Das neue Verfahren: DIVA
Die Abkürzung steht für „Digitaler Verwaltungsakt" und ist die gesetzliche Grundlage für die künftige digitale Zustellung von Steuerbescheiden. Der PDF-Bescheid, den Sie künftig in Ihrem ELSTER-Postfach vorfinden, ist rechtlich vollständig gleichwertig mit dem bisherigen Papierbescheid – er ersetzt ihn, nicht ergänzt ihn.
Wer ist betroffen?
Alle Steuerpflichtigen in Deutschland, die ihre Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER oder eine angebundene Steuersoftware einreichen und ein Mein-ELSTER-Konto besitzen. Das gilt auch für Grenzgänger, die neben ihrer luxemburgischen Steuererklärung eine deutsche Einkommensteuererklärung abgeben.
Wie läuft die Umstellung ab ?
Das Verfahren funktioniert als sogenanntes Opt-out : Wer nicht ausdrücklich widerspricht, erhält den Bescheid ab 2027 automatisch digital. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich – allerdings ausschließlich direkt im Mein-ELSTER-Konto, nicht über eine Steuersoftware. Wer weiterhin einen Papierbescheid möchte, muss also aktiv werden.
Noch für das Jahr 2026 gilt eine Übergangsregelung: Die Finanzämter entscheiden selbst, ob sie Bescheide digital oder per Post versenden. Eine automatische digitale Zustellung ohne Ihre Zustimmung findet 2026 noch nicht statt.
Was ist besonders wichtig zu wissen?
Ein entscheidender Punkt betrifft die Einspruchsfrist: Der Bescheid gilt rechtlich als zugestellt, sobald er in Ihrem ELSTER-Postfach bereitgestellt wird – nicht erst, wenn Sie ihn tatsächlich abrufen. Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt damit sofort zu laufen. Es ist daher wichtig, das ELSTER-Postfach regelmäßig zu prüfen und eingehende E-Mail-Benachrichtigungen zu beachten. Diese enthalten aus Datenschutzgründen keine Inhalte, teilen aber mit, dass ein neues Dokument bereitsteht.
Außerdem sollten Sie den vollständigen PDF-Bescheid stets herunterladen und sicher speichern. Die sogenannten „Bescheiddaten", die manche Steuerprogramme automatisch abrufen, sind kein rechtsverbindlicher Bescheid – sie enthalten lediglich Vergleichswerte für die Software.
Unser Tipp
Prüfen Sie noch 2026, ob Ihr ELSTER-Zertifikat gültig ist und Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist. So sind Sie für die Umstellung gut vorbereitet und laufen nicht Gefahr, wichtige Fristen zu verpassen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben – ob als Grenzgänger oder als in Deutschland ansässige Privatperson – sprechen Sie uns gerne an.