Die gute Nachricht vorweg: Sie müssen nicht bis April warten. Als Steuerberater können wir Ihre Steuererklärung für 2025 bereits heute erstellen – lediglich der Ausdruck kann erst nach Freigabe durch das Finanzamt erfolgen. Und das lohnt sich gleich aus mehreren Gründen.
So wissen Mandanten frühzeitig, ob Sie mit einer Steuerrückerstattung oder einer Steuernachzahlung rechnen dürfen. Die Steuerverwaltung (ACD) bearbeitet die Einkommensteuererklärungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen, wenn bei der Bearbeitung Fragen auftauchen oder Belege fehlen. Das Finanzamt versendet in solchen Fällen einen Fragenkatalog, den Steuerpflichtige oft nur schwer nachvollziehen können. Genau hier lohnt sich die Fertigstellung durch den Steuerberater: Wir prüfen die Plausibilität und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen im Vorfeld und greifen möglichen Rückfragen gezielt vor.
Auch die Vorbereitung ist unkompliziert: Erstmandanten erhalten im Anschluss an die Bearbeitung der Fragebögen eine Liste der nachzureichenden Steuerbelege. Bestandsmandanten erhalten auf Basis der Vorjahre eine Liste der nachzureichenden Steuerbelege. Die Unterlagen können Schritt für Schritt in das kostenlose Mandantenportal hochgeladen werden. Auf Wunsch beantragen wir die notwendigen Belege auch direkt bei Dritten für Sie.
Ein weiterer praktischer Vorteil: Wer seine Erklärung jetzt vorbereitet, erkennt frühzeitig, wo sich noch Optimierungspotenzial für das laufende Jahr 2025 ergibt – etwa bei Versicherungen oder Vorsorgebeiträgen. So lässt sich 2025 noch gezielt gestalten, während wir gleichzeitig den Abschluss vorbereiten.
Wer seine Erklärung für 2024 noch nicht eingereicht hat, sollte ebenfalls schnell handeln. Verspätungen können zu Zuschlägen von bis zu 10 % sowie Verzugszinsen führen. Die ACD zeigt sich erfahrungsgemäß kulanter gegenüber Steuerzahlern, die von sich aus aktiv werden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen. Sprechen Sie uns an!eiben …