Sie haben bereits in Deutschland und Luxemburg gearbeitet und planen nun in den Ruhestand zu gehen?
Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften können die Renten in Deutschland und Luxemburg zu verschiedenen Zeitpunkten beginnen. Es besteht die Möglichkeit, den Rentenantrag zunächst auf die luxemburgische Rente zu beschränken und später den Antrag auf die deutsche Rente zu stellen oder ganz darauf zu verzichten.
Es sind vor allem zwei wichtige Aspekte zu beachten: die sozialen und steuerlichen Auswirkungen.
Nach Beginn des Bezugs der deutschen Rente wird man in seinem Wohnsitzland wieder sozialversicherungspflichtig und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auf Basis des Welteinkommens ermittelt.
Es empfiehlt sich daher, als Grenzgänger bereits vor Renteneintritt eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Laut der Internetseite der luxemburgischen Rentenkasse sind für das Jahr 2024 noch vier Beratungstage in Deutschland, zwei in Frankreich und einer in Luxemburg geplant.
Es ist unabdingbar zu prüfen, ob man nach den genannten Aspekten in einem oder beiden Ländern steuerpflichtig ist und welche Verpflichtungen sich daraus ergeben.
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