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Erstellung der Einkommensteuererklärung in Eigenregie?

Grundsätzlich erstellen viele Privatpersonen Ihre Einkommensteuererklärung selbst.


Nicht immer ist sich der Steuerpflichtige alle Änderungen des Steuerrechts bewusst oder versteht die komplexen steuerlichen Regelungen.


Ein Steuerberater entlastet den Steuerpflichtigen von lästiger Bürokratie und unnötigem Papierkram. Zudem können Fragen zum Steuerrecht unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation in einem Beratungsgespräch geklärt werden.


Im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung, die das Vorjahr betrifft, ist es unabdingbar die Neuerung im Steuerrecht und die Auswirkungen auf die Zukunft zu berücksichtigen. So werden Mandanten im Rahmen der Steuerberatung nicht nur auf aktuell steuerliche Ersparnisse (Stichwort Bausparvertrag, Private oder betriebliche Rente, und vieles mehr) sondern auch auf die mögliche Konsequenzen (Besteuerung einer Versicherung bei Auszahlung) hingewiesen.


Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen bei Einzahlung, können aber bei Auszahlung zu einer Versteuerung führen. In Luxemburg wird nicht zwingend bei jeder Einkunftsart Quellensteuer abgeführt, sodass erst ggf. erst bei Erstellung des Einkommensteuerbescheides, zum Teile Jahre später, eine Steuerschuld aufgedeckt wird.

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