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Was versteht man unter dem Begriff Erbengemeinschaft?

Stirbt eine nahestehende Person und hinterlässt mehrere Erben oder Erbinnen, wird der Nachlass zum gemeinschaftlichen Vermögen der Erbenden.


Die Erbinnen und Erben formen eine sogenannte Erbengemeinschaft. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft wird als Miterbe bzw. Miterbin – im Gegensatz zum Alleinerben bzw. zur Alleinerbin – bezeichnet.


Die Einkünfte werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Erbengemeinschaft ermittelt. Es handelt sich um eine Pflichtveranlagung. Hierbei wird vom Finanzamt ein Bevollmächtigter bestimmt, der jeglichen Schriftverkehr des Finanzamtes zugestellt wird.

Die Einkünfte werden nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides bei allen Miterbenden entsprechend des Erbanteils in der persönlichen Einkommensteuererklärung angesetzt.



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