Am 28. Oktober 2026 hat die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf Nr. 8676 verabschiedet. Ab 2028 werden neue Steuerpflichtige sowie die bisherigen Steuerklassen 1 und 1a nach der neuen einheitlichen Steuerklasse besteuert. Wer vor dem 1. Januar 2028 gemeinsam veranlagt wurde, kann den Tarif der bisherigen Steuerklasse 2 noch 25 Jahre weiter nutzen. Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Alleinerziehende und Eltern kleiner Kinder sowie eine automatische Anpassung des Steuertarifs. Kritiker bemängeln vor allem die hohen Kosten der Reform.
Endgültig ist die Reform erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt, Einzelheiten folgen durch Verwaltungsanweisungen. Bis einschließlich Steuerjahr 2027 gelten die bisherigen Steuerklassen unverändert weiter. Die Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab, etwa vom Familienstand, von den Einkünften beider Partner oder von einem Wohnsitz außerhalb Luxemburgs.
Sobald Gesetz und Verwaltungsanweisungen vorliegen, informieren wir an dieser Stelle ausführlich. Gerne prüfen wir im Rahmen eines bestehenden Mandats oder einer individuell auf Sie abgestimmten Beratung, wie sich die Reform auf Ihre persönliche Situation auswirkt.
Quelle: Ministère des Finances, Pressemitteilung vom 28. Oktober 2026 (gouvernement.lu)